Ausgangslage:
Leitbilder weisen uns den Weg in die Zukunft: Das vorliegende Leitbild des Businesslunchclub enthält die wichtigsten Richtlinien für die nächsten ein bis drei Jahre.
Der Businesslunchlub wurde am 19.11.1999 gegründet. Seine Einzigartigkeit und Eigenheit erschweren ihm den Schritt zur Publizität, erleichtern hingegen die Selbstfindung und das dynamische Gestalten des Clubs. Der gemeinsame Weg ist das Ziel und so befindet sich der BLC z.T. noch auf der Suche nach der optimalen Besetzung und der diversen Aktivitäten. Dieses Leitbild soll dabei helfen.

Ziele:

  • aktives Clubleben
  • heiteres Beisammensein
  • eines Tages nicht mehr arbeiten zu müssen und vom BLC leben zu können
  • spezielle Leistungen zu ehren
  • Fähigkeiten aus dem persönlichen beruflichen Umfeld in den BLC ein-zubringen
  • die Attraktivität unseres Clubs langfristig zu erhalten und fördern
  • auch Aussenstehenden Freude zu bereiten

Mittel:

  • Transparenz; mit wenigen und einfachen Mitteln und Regeln viel erreichen
  • Demokratisches Abstimmen, alle Vorlagen kommen vor die Mitglieder-versammlung, nur anwesende Mitglieder dürfen abstimmen.
  • Antragsrecht, alle Anträge welche nicht grundsätzlich ethisch verwerfbar sind kommen vor die Mitgliederversammlung.
  • A question of honor, ehrliches Verhalten dem Club und den anderen Mitgliedern gegenüber reduziert die Notwendigkeit von Regeln und Kontrollinstrumenten.

Massnahmen:

  • Aufnahmebedingungen:
    Die Mitgliedschaft wird nur erteilt, wenn es bei der Abstimmung über die-selbe keine Gegenstimmen gibt.
  • Kommunikation:
    Die Mitgliedschaft des BLC wird ausschliesslich Natelbesitzern oder solchen, die auf ein Natel Zugriff haben gewährt. In Ausnahmefällen ist ein funktionierender und regelmässig abgehörter Telefonbeantworter als Kom-munikationsmittel zugelassen. Das Internet ist die Kommunikations-plattform, somit können Papierberge und Informationsunterschiede ver-hindert werden.
  • Jedes Mitglied des BLC unterhält eines oder mehrere Ämter, zwecks För-derung des aktiven Clublebens und Input eigener Stärken.
  • Die Mitgliederversammlung, findet monatlich statt, der Einfachheit halber werden die Mitgliederversammlungen jeweils an einem Freitag gehalten.
  • Bei jeder Mitgliederversammlung werden pro Person 2 Pints Bier aus Club-kasse offeriert, es besteht aber kein Trinkzwang.
  • Mitglieder bezahlen einen monatlichen Beitrag von CHF 17.–, wobei es jedem Mitglied freisteht, einen höheren Betrag zu überweisen. Der Giro des Beitrags hat jeweils in der ersten Woche des Monats, per Dauerauftrag, zu erfolgen.
  • Spenden von Mitgliedern oder Dritten sind erlaubt und erwünscht.
  • Der BLC engagiert sich im kleinen Rahmen im sozialen Bereich (BLC-Social)

Das Leitbild soll in den nächsten Jahren Schritt für Schritt realisiert werden. Dabei ist der BLC nicht auf die aktive Unterstützung der Wirtschaft und Behörden, aber auf das Enga-gement der Mitglieder angewiesen. Denn ein Leitbild lebt erst durch Menschen, durch deren Ideen und Taten.
Nehmen wir also die Chance wahr und setzen uns gemeinsam ein für einen attraktiven BLC mit einer starken Zukunft. Wir alle profitieren davon und die aktuellen und nach-folgenden Mitglieder werden es uns danken!

Grundsätze:

  • A question of honor
  • Kein Trinkzwang
  • Abstimmungen basieren nur auf Gegenstimmen
  • Jedes Mitglied des BLC unterhält eines oder mehrere Ämter

Jedes Mitglied hat eine persönliche nicht übertragbare Membernummer, die sich aus dem ersten Buchstaben des Vor- und Nachnamens, der int. Vorwahl Schweiz und der Natelnummer zusammensetzt (z.B.: ih+41792170663)
Das Clublokal ist das Oliver Twist Pup in Zürich; die Meetings werden im Normalfall im Clublokal abgehalten, können bei interessanten und originellen Ideen aber auch anders-wohin verlegt werden.

BLC Sitzungstag ist jeweils ein Freitag im Monat. (Es ist aber nicht zwingend der erste.)
Die Teilnahme an den BLC Sitzungen ist obligatorisch.
Abmeldungen müssen frühzeitig gemacht und dürfen nicht persönlich überbracht werden.
Bei Nichterscheinen ohne Abmeldung wird eine Busse von sFr. 10.- ausgesprochen.

An den Sitzungen des BLC herrscht Kravattenpflicht. Ausnahmen sind erlaubt und werden auf der Einladung speziell erwähnt. Die Nicht-Krawatten-Träger werden mit 10 Fr. zu-gunsten des BLC-Social gebüsst!

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